Das medizinische Sachverständigengutachten im Gerichtsverfahren – Von den Grundlagen bis hin zur optimalen Prozesstaktik
Fachanwaltsfortbildung MedR,VersR III,ArbR IV,SozR, 5 Std. Online-Seminar- 1 Seminar
- 2 Teilnehmerdaten
- 3 Übersicht
2025-09-24
Seminar: Das medizinische Sachverständigengutachten im Gerichtsverfahren – Von den Grundlagen bis hin zur optimalen Prozesstaktik
Seminarbeschreibung:
Medizinische Sachverständigengutachten spielen in Prozessen eine herausragende Rolle. In nahezu allen Rechtsgebieten – vom Renten-, Schwerbehinderten-, Kranken- und Pflegeversicherungsrecht bis zur Unfallversicherung – entscheiden oft medizinische Sachverständige über den Ausgang des Verfahrens. Auch außerhalb des Sozialgerichtsprozesses benötigt das Gericht die Expertise medizinischer Sachverständiger (z.B. im Medizinrecht, Versicherungsrecht etc.). In dieser Situation ist es für den beratenden Rechtsanwalt unumgänglich, nicht nur die Essentiala eines „guten“ Gutachtens zu kennen, sondern seine Kenntnisse sind bereits bei der „richtigen“ Gutachterauswahl gefragt. Hinzu kommen Fragen der Mandanten, ob sie Begleitpersonen zur Untersuchung mitnehmen dürfen, ob und wie sie einer Gutachterauswahl widersprechen können (Stichwort: Befangenheit des Gutachters) und ob sie auch selbst Gutachten in Auftrag geben können (z.B. Antragsrecht nach § 109 SGG). Und wenn das Gutachten vorliegt: welche Fehler müssen wie gerügt werden (Stichwort: Revisionsverfahren bzw. Nichtzulassungsbeschwerden)? Was ist prozesstaktisch sinnvoll?
All diese Fragen werden in dem Seminar eingehend erörtert und anhand der aktuellen Rechtsprechung beleuchtet. Dabei wird auch auf das Thema eingegangen, wie medizinische Gutachter auf Mandanten mit Migrationshintergrund reagieren und welche Konsequenzen sich hieraus für den Prozess ergeben können.
Zum Dozenten:
Dr. Christian Link ist Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg und für das Krankenversicherungs-, Pflege- und Rentenversicherungsrecht zuständig. Er war über Jahre hinweg aber auch in den Gebieten SGB III und VII (Arbeitslosen- und Unfallversicherungsrecht) tätig. Von 2006 bis 2008 war er an das Bundessozialgericht in Kassel abgeordnet. Neben seiner richterlichen Tätigkeit kommentiert er im SGB III und im KR (10. bis 12. Auflage).
Bitte beachten Sie, dass wir für die Fachanwälte Arbeitsrecht als auch die Fachanwälte Versicherungsrecht im Jahr 2025 insgesamt 3 bzw. 4 Seminare anbieten. Je mehr Seminare Sie zu einem Fachanwaltsgebiet buchen, je günstiger wird der Seminarbeitrag!
Seminarbeschreibung:
Medizinische Sachverständigengutachten spielen in Prozessen eine herausragende Rolle. In nahezu allen Rechtsgebieten – vom Renten-, Schwerbehinderten-, Kranken- und Pflegeversicherungsrecht bis zur Unfallversicherung – entscheiden oft medizinische Sachverständige über den Ausgang des Verfahrens. Auch außerhalb des Sozialgerichtsprozesses benötigt das Gericht die Expertise medizinischer Sachverständiger (z.B. im Medizinrecht, Versicherungsrecht etc.). In dieser Situation ist es für den beratenden Rechtsanwalt unumgänglich, nicht nur die Essentiala eines „guten“ Gutachtens zu kennen, sondern seine Kenntnisse sind bereits bei der „richtigen“ Gutachterauswahl gefragt. Hinzu kommen Fragen der Mandanten, ob sie Begleitpersonen zur Untersuchung mitnehmen dürfen, ob und wie sie einer Gutachterauswahl widersprechen können (Stichwort: Befangenheit des Gutachters) und ob sie auch selbst Gutachten in Auftrag geben können (z.B. Antragsrecht nach § 109 SGG). Und wenn das Gutachten vorliegt: welche Fehler müssen wie gerügt werden (Stichwort: Revisionsverfahren bzw. Nichtzulassungsbeschwerden)? Was ist prozesstaktisch sinnvoll?
All diese Fragen werden in dem Seminar eingehend erörtert und anhand der aktuellen Rechtsprechung beleuchtet. Dabei wird auch auf das Thema eingegangen, wie medizinische Gutachter auf Mandanten mit Migrationshintergrund reagieren und welche Konsequenzen sich hieraus für den Prozess ergeben können.
Zum Dozenten:
Dr. Christian Link ist Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg und für das Krankenversicherungs-, Pflege- und Rentenversicherungsrecht zuständig. Er war über Jahre hinweg aber auch in den Gebieten SGB III und VII (Arbeitslosen- und Unfallversicherungsrecht) tätig. Von 2006 bis 2008 war er an das Bundessozialgericht in Kassel abgeordnet. Neben seiner richterlichen Tätigkeit kommentiert er im SGB III und im KR (10. bis 12. Auflage).
Bitte beachten Sie, dass wir für die Fachanwälte Arbeitsrecht als auch die Fachanwälte Versicherungsrecht im Jahr 2025 insgesamt 3 bzw. 4 Seminare anbieten. Je mehr Seminare Sie zu einem Fachanwaltsgebiet buchen, je günstiger wird der Seminarbeitrag!
Online-Seminar
160,00
EUR
zzgl. 30,40 EUR (19,0%) MwSt.
für Mitglieder: 130,00 EUR zzgl. 24,70 EUR (19,0%) MwSt.
bei Buchung von insgesamt 2 Seminaren für Fachanwälte Versicherungsrecht bzw. Arbeitsrecht für Nichtmitglieder Preis pro Seminar: 150,00 EUR zzgl. 28,50 EUR (19,0%) MwSt.
Bitte buchen Sie möglichst alle Seminare aus einer Fachanwaltsreihe gleichzeitig
bei Buchung von insgesamt 2 Seminaren für Fachanwälte Versicherungsrecht bzw. Arbeitsrecht für Mitglieder Preis pro Seminar: 120,00 EUR zzgl. 22,80 EUR (19,0%) MwSt.
Bitte buchen Sie möglichst alle Seminare aus einer Fachanwaltsreihe gleichzeitig
bei Buchung von insgesamt 3 Seminaren für Fachanwälte Versicherungsrecht bzw. Arbeitsrecht für Nichtmitglieder Preis pro Seminar: 140,00 EUR zzgl. 26,60 EUR (19,0%) MwSt.
Bitte buchen Sie möglichst alle Seminare aus einer Fachanwaltsreihe gleichzeitig
bei Buchung von insgesamt 3 Seminaren für Fachanwälte Versicherungsrecht bzw. Arbeitsrecht für Mitglieder Preis pro Seminar: 110,00 EUR zzgl. 20,90 EUR (19,0%) MwSt.
Bitte buchen Sie möglichst alle Seminare aus einer Fachanwaltsreihe gleichzeitig
für Mitglieder: 130,00 EUR zzgl. 24,70 EUR (19,0%) MwSt.
bei Buchung von insgesamt 2 Seminaren für Fachanwälte Versicherungsrecht bzw. Arbeitsrecht für Nichtmitglieder Preis pro Seminar: 150,00 EUR zzgl. 28,50 EUR (19,0%) MwSt.
Bitte buchen Sie möglichst alle Seminare aus einer Fachanwaltsreihe gleichzeitig
bei Buchung von insgesamt 2 Seminaren für Fachanwälte Versicherungsrecht bzw. Arbeitsrecht für Mitglieder Preis pro Seminar: 120,00 EUR zzgl. 22,80 EUR (19,0%) MwSt.
Bitte buchen Sie möglichst alle Seminare aus einer Fachanwaltsreihe gleichzeitig
bei Buchung von insgesamt 3 Seminaren für Fachanwälte Versicherungsrecht bzw. Arbeitsrecht für Nichtmitglieder Preis pro Seminar: 140,00 EUR zzgl. 26,60 EUR (19,0%) MwSt.
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24.09.2025 13:00 - 18:30
Dr. Christian Link