Geschwindigkeit als Rechtsproblem (Zivil/OWi/Straf) mit besonderem Augenmerk auf den E-Scooter
Fachanwaltsfortbildung VerkR III, StrafR, 5 Std. Online-Seminar- 1 Seminar
- 2 Teilnehmerdaten
- 3 Übersicht
2025-06-04
Das Seminar: „Geschwindigkeit als Rechtsproblem (Zivil/Owi/Straf) mit besonderem Augenmerk auf den E-Scooter“
trägt aus den verschiedenen Bereichen des Verkehrsrechts die Problemkonstellationen zusammen, die sich im Zusammenhang mit der Geschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs ergeben.
Im zivilrechtlichen Bereich betrifft dies Rechtsfragen rund um §§ 3, 11 oder 18 StVO, Haftungs- und Verschuldensfragen sowie Folgefragen für das Versicherungsrecht.
Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht sieht für Geschwindigkeitsverstöße zahlreiche und erhebliche Rechtsfolgen vor, sodass sowohl tatbestandliche Fragen wie auch Verteidigungsansätze auf der Rechtsfolgenseite anzusprechen sind. Von besonderer Wichtigkeit sind zudem verfahrensrechtliche Fragen sowie Synergien zu zivilrechtlichem Wissen.
Das Strafrecht kann Konsequenzen für zu schnelles Fahren in verschiedenen Tatbeständen nach sich ziehen. Dies beginnt beim Anklagevorwurf wegen eines Kapitaldelikts (Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung), geht über zu Körperverletzungsdelikten und den gemeingefährlichen Delikten (Straßenverkehrsgefährdung, Straßenrennen). Nicht vergessen werden darf dabei auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Zudem sind auch hier die Rechtsfolgen besonders in den Blick zu nehmen, die sich infolge des Delikts auf die Fahrerlaubnis bzw. den Führerschein erstrecken.
In allen drei Bereichen ist das seit 2019 durch die eKFV normierte Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) mit besonderen Problemkreisen behaftet. Dies betrifft Zulassung, Versicherung, Höchstgeschwindigkeit, anzuwendende Verkehrsregeln, Anwendbarkeit etablierter Regeln auf die Fahrzeugführer etc. Deshalb wird immer wieder in Exkursen auf die Sonderfragen zum E-Scooter aufmerksam gemacht, um das Problembewusstsein für diese Fahrzeugklasse zu schärfen.
Zum Autor:
Dr. Benjamin Krenberger ist Richter am Amtsgericht in Landstuhl, Referent im Bereich Verkehrsrecht für Ministerien, Rechtsanwaltskammern, Anwaltvereine und andere Anbieter sowie Autor und Herausgeber zahlreicher Werke zum Verkehrsrecht in print und online, u.a. Krenberger/Krumm, OWiG (C.H. Beck), BeckOK Straßenverkehrsrecht u.v.m.
Bitte beachten Sie, dass wir für Fachanwälte Verkehrsrecht im Jahr 2025 insgesamt 3 Seminare anbieten. Je mehr Seminare Sie zu einem Fachanwaltsgebiet buchen, je günstiger wird der Seminarbeitrag!
trägt aus den verschiedenen Bereichen des Verkehrsrechts die Problemkonstellationen zusammen, die sich im Zusammenhang mit der Geschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs ergeben.
Im zivilrechtlichen Bereich betrifft dies Rechtsfragen rund um §§ 3, 11 oder 18 StVO, Haftungs- und Verschuldensfragen sowie Folgefragen für das Versicherungsrecht.
Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht sieht für Geschwindigkeitsverstöße zahlreiche und erhebliche Rechtsfolgen vor, sodass sowohl tatbestandliche Fragen wie auch Verteidigungsansätze auf der Rechtsfolgenseite anzusprechen sind. Von besonderer Wichtigkeit sind zudem verfahrensrechtliche Fragen sowie Synergien zu zivilrechtlichem Wissen.
Das Strafrecht kann Konsequenzen für zu schnelles Fahren in verschiedenen Tatbeständen nach sich ziehen. Dies beginnt beim Anklagevorwurf wegen eines Kapitaldelikts (Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung), geht über zu Körperverletzungsdelikten und den gemeingefährlichen Delikten (Straßenverkehrsgefährdung, Straßenrennen). Nicht vergessen werden darf dabei auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Zudem sind auch hier die Rechtsfolgen besonders in den Blick zu nehmen, die sich infolge des Delikts auf die Fahrerlaubnis bzw. den Führerschein erstrecken.
In allen drei Bereichen ist das seit 2019 durch die eKFV normierte Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) mit besonderen Problemkreisen behaftet. Dies betrifft Zulassung, Versicherung, Höchstgeschwindigkeit, anzuwendende Verkehrsregeln, Anwendbarkeit etablierter Regeln auf die Fahrzeugführer etc. Deshalb wird immer wieder in Exkursen auf die Sonderfragen zum E-Scooter aufmerksam gemacht, um das Problembewusstsein für diese Fahrzeugklasse zu schärfen.
Zum Autor:
Dr. Benjamin Krenberger ist Richter am Amtsgericht in Landstuhl, Referent im Bereich Verkehrsrecht für Ministerien, Rechtsanwaltskammern, Anwaltvereine und andere Anbieter sowie Autor und Herausgeber zahlreicher Werke zum Verkehrsrecht in print und online, u.a. Krenberger/Krumm, OWiG (C.H. Beck), BeckOK Straßenverkehrsrecht u.v.m.
Bitte beachten Sie, dass wir für Fachanwälte Verkehrsrecht im Jahr 2025 insgesamt 3 Seminare anbieten. Je mehr Seminare Sie zu einem Fachanwaltsgebiet buchen, je günstiger wird der Seminarbeitrag!
Online-Seminar
160,00
EUR
zzgl. 30,40 EUR (19,0%) MwSt.
für Mitglieder: 130,00 EUR zzgl. 24,70 EUR (19,0%) MwSt.
bei Buchung von insgesamt 2 Seminaren für Fachanwälte Verkehrsrecht für Nicht-Mitglieder Preis pro Seminar: 150,00 EUR zzgl. 28,50 EUR (19,0%) MwSt.
Bitte buchen Sie möglichst alle Seminare aus einer Fachanwaltsreihe gleichzeitig
bei Buchung von insgesamt 2 Seminaren für Fachanwälte Verkehrsrecht für Mitglieder Preis pro Seminar: 120,00 EUR zzgl. 22,80 EUR (19,0%) MwSt.
Bitte buchen Sie möglichst alle Seminare aus einer Fachanwaltsreihe gleichzeitig
bei Buchung von insgesamt 3 Seminaren für Fachanwälte Verkehrsrecht für Nicht-Mitglieder Preis pro Seminar: 140,00 EUR zzgl. 26,60 EUR (19,0%) MwSt.
Bitte buchen Sie möglichst alle Seminare aus einer Fachanwaltsreihe gleichzeitig
bei Buchung von insgesamt 3 Seminaren für Fachanwälte Verkehrsrecht für Mitglieder Preis pro Seminar: 110,00 EUR zzgl. 20,90 EUR (19,0%) MwSt.
Bitte buchen Sie möglichst alle Seminare aus einer Fachanwaltsreihe gleichzeitig
für Mitglieder: 130,00 EUR zzgl. 24,70 EUR (19,0%) MwSt.
bei Buchung von insgesamt 2 Seminaren für Fachanwälte Verkehrsrecht für Nicht-Mitglieder Preis pro Seminar: 150,00 EUR zzgl. 28,50 EUR (19,0%) MwSt.
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04.06.2025 09:00 - 14:45
Dr. Benjamin Krenberger