Zur Abwicklung von Verkehrsunfällen mit KH-Versicherern

Fachanwaltsfortbildung VerkR I, VersR I, 5 Std. Online-Seminar
  • 1 Seminar
  • 2 Teilnehmerdaten
  • 3 Übersicht
2025-05-14
Zur Abwicklung von Verkehrsunfällen mit KH-Versicherern

Sachschäden nach einem Verkehrsunfall werden selbst bei unstreitig gegebener Haftung dem Grunde nach von KH-Versicherern nicht selten gekürzt. Dies gilt bspw. für den Fahrzeugschaden auf der Grundlage von Prüfberichten und/oder Vorschäden, die Gutachterkosten nach eigenen Schadentableaus, die Mietwagenkosten nach „Fraunhofer“ oder „Schwacke“ u.v.m. Der Vortrag wendet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die in ihrer täglichen Praxis mit solchen Einwendungen konfrontiert werden. Anhand aktueller Rechtsprechung wird aufgezeigt, was davon berechtigt ist und was nicht. Dabei werden Tipps zur außergerichtlichen Konfliktvermeidung und -lösung ebenso gegeben wie zum konkreten Vortrag vor Gericht.

Grobgliederung:
I. Aktivlegitimation
II. Konkrete / fiktive Abrechnung der Reparaturkosten
III. Werkstattrisiko
IV. Merkantiler Minderwert
V. Verweis auf Referenzwerkstätten / Verbringungskosten / UPE-Aufschläge
VI. Beilackierungskosten
VII. Mietwagenkosten / Nutzungsausfall
VIII. Vorschäden
IX. Gutachterkosten (inkl. Abtretungsproblematiken)
X. Quotenvorrecht

Zur Person des Vortragenden:
Frank D. Schildheuer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Münster. Seit 1998 Rechtsanwalt, seit 2012 Fachanwalt für Verkehrsrecht. In der Kanzlei "Schildheuer & Schildheuer" selbstständig mit Schwerpunkt Verkehrsrecht sowohl auf Aktiv- wie auf Passivseite tätig. Seit vielen Jahren Dozent in der Fachanwaltsfortbildung zu verschiedenen Themen des Verkehrs- und Versicherungsrechts.

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14.05.2025 13:00 - 18:30

Frank Schildheuer

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