Der Sozialhilferegress mittels Schenkungsrückforderung
Fachanwaltsfortbildung ErbR I, FamR I, SozR 5 Std. Präsenzseminar- 1 Seminar
- 2 Teilnehmerdaten
- 3 Übersicht
2025-02-05
Der Sozialhilferegress mittels Schenkungsrückforderung
Fachanwaltsfortbildung für Erbrecht, Sozialrecht und Familienrecht (5 Zeitstunden)
Jedes Jahr wird Vermögen in beträchtlichem Umfang verschenkt. Die beim Zuwendenden verbliebenen Mittel reichen dann vielfach im Alter zur Deckung des Lebensbedarfs nicht aus. Tatsächlich liegt der bei einer vollstationären Unterbringung in einem Pflegeheim nach Berücksichtigung der Leistungen der sozialen Pflegeversicherung durchschnittlich verbleibende, aus eigenen Mitteln zu erbringende Betrag gegenwärtig bei mehr als 2.500 Euro im Monat. Hier kann der Schenker seine Schenkung zur Deckung dieser Lücke nach Maßgabe der §§ 528, 529 BGB von dem Beschenkten zurückfordern. Um den Beschenkten zu verschonen, greift er aber häufig lieber auf staatliche Unterstützungsleistungen des Sozialhilfeträgers zurück. Da dessen Leistungen angesichts des sozialhilferechtlichen Nachrangprinzips den Beschenkten nicht entlasten sollen, sucht dieser im Folgenden Ausgleich bei dem Beschenkten. Das geschieht zweistufig mittels öffentlich-rechtlicher Überleitung und anschließender zivilprozessualer Durchsetzung des Schenkungsrückforderungsanspruchs, so dass zuweilen zwei Fachgerichtsbarkeiten mit der Problematik befasst werden.
Die Fortbildungsveranstaltung behandelt die wichtigsten zivilrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Fragen dieser komplexen und praxisrelevanten Thematik.
Aus dem Inhalt:
Rechtmäßigkeit der Überleitungsanzeige gemäß § 93 SGB XII, v.a. zeitliche Deckungsgleichheit und kausale Verknüpfung sowie Relevanz der Rechtmäßigkeit der Sozialhilfegewährung – Rechtsfolgen der Überleitung – Postmortale Überleitung und Erbenhaftung – Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Anspruchs aus § 528 BGB – Ausschlusstatbestände gemäß § 529 BGB, insb. Ablauf der Zehnjahresfrist und Unterhaltsgefährdung des Beschenkten – Verjährung des Schenkungsrückforderungsanspruchs – Verhältnis des § 528 BGB zu Unterhaltsansprüchen – Auswirkungen des Todes des Schenkers auf den Fortbestand des Schenkungs-rückforderungsanspruchs – Zweigleisigkeit des Rechtsschutzes vor den Sozial- und Zivilgerichten – Aussetzung des Zivilrechtsstreits bei Anfechtung der Überleitungsanzeige.
Referent:
Prof. Dr. Dirk Zeranski, Professor der Rechte an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Verfasser der Monographie „Die Rückforderung von Schenkungen wegen Verarmung“ sowie weiterer Fachveröffentlichungen zu der Thematik.
Info bezüglich der Skripte zu unseren Präsenzseminaren:
Ab 2024 werden für die Präsenzseminare nicht mehr für alle Teilnehmer die Skripte in Papierform ausgehändigt. Das Skript wird im Vorfeld per E-Mail versandt. Sollten Sie zusätzlich ein Skript in ausgedruckter Form am Seminartag wünschen, müssten Sie uns dies gesondert mitteilen, und zwar mit Ihrer Online-Anmeldung unter "Anmerkung". Die Skripte werden lediglich unpersonalisiert am Seminartag ausgelegt.
Bitte beachten Sie, dass wir für die Fachanwälte Erbrecht als auch die Fachanwälte Familienrecht im Jahr 2025 insgesamt 3 bzw. 4 Seminare anbieten. Je mehr Seminare Sie zu einem Fachanwaltsgebiet buchen, je günstiger wird der Seminarbeitrag!
Fachanwaltsfortbildung für Erbrecht, Sozialrecht und Familienrecht (5 Zeitstunden)
Jedes Jahr wird Vermögen in beträchtlichem Umfang verschenkt. Die beim Zuwendenden verbliebenen Mittel reichen dann vielfach im Alter zur Deckung des Lebensbedarfs nicht aus. Tatsächlich liegt der bei einer vollstationären Unterbringung in einem Pflegeheim nach Berücksichtigung der Leistungen der sozialen Pflegeversicherung durchschnittlich verbleibende, aus eigenen Mitteln zu erbringende Betrag gegenwärtig bei mehr als 2.500 Euro im Monat. Hier kann der Schenker seine Schenkung zur Deckung dieser Lücke nach Maßgabe der §§ 528, 529 BGB von dem Beschenkten zurückfordern. Um den Beschenkten zu verschonen, greift er aber häufig lieber auf staatliche Unterstützungsleistungen des Sozialhilfeträgers zurück. Da dessen Leistungen angesichts des sozialhilferechtlichen Nachrangprinzips den Beschenkten nicht entlasten sollen, sucht dieser im Folgenden Ausgleich bei dem Beschenkten. Das geschieht zweistufig mittels öffentlich-rechtlicher Überleitung und anschließender zivilprozessualer Durchsetzung des Schenkungsrückforderungsanspruchs, so dass zuweilen zwei Fachgerichtsbarkeiten mit der Problematik befasst werden.
Die Fortbildungsveranstaltung behandelt die wichtigsten zivilrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Fragen dieser komplexen und praxisrelevanten Thematik.
Aus dem Inhalt:
Rechtmäßigkeit der Überleitungsanzeige gemäß § 93 SGB XII, v.a. zeitliche Deckungsgleichheit und kausale Verknüpfung sowie Relevanz der Rechtmäßigkeit der Sozialhilfegewährung – Rechtsfolgen der Überleitung – Postmortale Überleitung und Erbenhaftung – Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Anspruchs aus § 528 BGB – Ausschlusstatbestände gemäß § 529 BGB, insb. Ablauf der Zehnjahresfrist und Unterhaltsgefährdung des Beschenkten – Verjährung des Schenkungsrückforderungsanspruchs – Verhältnis des § 528 BGB zu Unterhaltsansprüchen – Auswirkungen des Todes des Schenkers auf den Fortbestand des Schenkungs-rückforderungsanspruchs – Zweigleisigkeit des Rechtsschutzes vor den Sozial- und Zivilgerichten – Aussetzung des Zivilrechtsstreits bei Anfechtung der Überleitungsanzeige.
Referent:
Prof. Dr. Dirk Zeranski, Professor der Rechte an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Verfasser der Monographie „Die Rückforderung von Schenkungen wegen Verarmung“ sowie weiterer Fachveröffentlichungen zu der Thematik.
Info bezüglich der Skripte zu unseren Präsenzseminaren:
Ab 2024 werden für die Präsenzseminare nicht mehr für alle Teilnehmer die Skripte in Papierform ausgehändigt. Das Skript wird im Vorfeld per E-Mail versandt. Sollten Sie zusätzlich ein Skript in ausgedruckter Form am Seminartag wünschen, müssten Sie uns dies gesondert mitteilen, und zwar mit Ihrer Online-Anmeldung unter "Anmerkung". Die Skripte werden lediglich unpersonalisiert am Seminartag ausgelegt.
Bitte beachten Sie, dass wir für die Fachanwälte Erbrecht als auch die Fachanwälte Familienrecht im Jahr 2025 insgesamt 3 bzw. 4 Seminare anbieten. Je mehr Seminare Sie zu einem Fachanwaltsgebiet buchen, je günstiger wird der Seminarbeitrag!
Freizeitlandhalle Hasbergen, Osnabrücker Str. 49, 49205 Hasbergen
160,00
EUR
zzgl. 30,40 EUR (19,0%) MwSt.
für Mitglieder: 130,00 EUR zzgl. 24,70 EUR (19,0%) MwSt.
bei Buchung von insgesamt 2 Seminaren für Fachanwälte Erbrecht bzw. Familienrecht für Nicht-Mitglieder Preis pro Seminar: 150,00 EUR zzgl. 28,50 EUR (19,0%) MwSt.
Bitte buchen Sie möglichst alle Seminare aus einer Fachanwaltsreihe gleichzeitig.
bei Buchung von insgesamt 2 Seminaren für Fachanwälte Erbrecht bzw. Familienrecht für Mitglieder Preis pro Seminar: 120,00 EUR zzgl. 22,80 EUR (19,0%) MwSt.
Bitte buchen Sie möglichst alle Seminare aus einer Fachanwaltsreihe gleichzeitig.
bei Buchung von insgesamt 3 Seminaren für Fachanwälte Erbrecht bzw. Familienrecht für Nicht-Mitglieder Preis pro Seminar: 140,00 EUR zzgl. 26,60 EUR (19,0%) MwSt.
Bitte buchen Sie möglichst alle Seminare aus einer Fachanwaltsreihe gleichzeitig.
bei Buchung von insgesamt 3 Seminaren für Fachanwälte Erbrecht bzw. Familienrecht für Mitglieder Preis pro Seminar: 110,00 EUR zzgl. 20,90 EUR (19,0%) MwSt.
Bitte buchen Sie möglichst alle Seminare aus einer Fachanwaltsreihe gleichzeitig.
für Mitglieder: 130,00 EUR zzgl. 24,70 EUR (19,0%) MwSt.
bei Buchung von insgesamt 2 Seminaren für Fachanwälte Erbrecht bzw. Familienrecht für Nicht-Mitglieder Preis pro Seminar: 150,00 EUR zzgl. 28,50 EUR (19,0%) MwSt.
Bitte buchen Sie möglichst alle Seminare aus einer Fachanwaltsreihe gleichzeitig.
bei Buchung von insgesamt 2 Seminaren für Fachanwälte Erbrecht bzw. Familienrecht für Mitglieder Preis pro Seminar: 120,00 EUR zzgl. 22,80 EUR (19,0%) MwSt.
Bitte buchen Sie möglichst alle Seminare aus einer Fachanwaltsreihe gleichzeitig.
bei Buchung von insgesamt 3 Seminaren für Fachanwälte Erbrecht bzw. Familienrecht für Nicht-Mitglieder Preis pro Seminar: 140,00 EUR zzgl. 26,60 EUR (19,0%) MwSt.
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bei Buchung von insgesamt 3 Seminaren für Fachanwälte Erbrecht bzw. Familienrecht für Mitglieder Preis pro Seminar: 110,00 EUR zzgl. 20,90 EUR (19,0%) MwSt.
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05.02.2025 13:00 - 18:30
Prof. Dr. Dirk Zeranski