Die Abrechnung in Straf- und Bußgeldsachen nach RVG
für RAe. + Mitarbeiter(innen), auch Fachanwaltsfortbildung 5 Std. VerkR. + StrafR.- 1 Seminar
- 2 Teilnehmerdaten
- 3 Übersicht
2023-03-22
Seminarinhalt:
I. Die Gebührenstruktur im Überblick – RVG und Vergütungsverzeichnis (VV)
II. Allgemeine Vorbemerkungen zur Abrechnung im Strafverfahren
Begriff der „Angelegenheiten“
Persönlicher Geltungsbereich der Gebühren des Teils 4 VV RVG, insbesondere Tätigkeit als Zeugenbeistand
Bemessung von Rahmengebühren – Anwendung der Kriterien des § 14 RVG
III. Allgemeine Gebührentatbestände
Abgeltungsbereiche der Grundgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr sowie Gebüh-renzuschläge (bei Haft u.ä.)
IV. Zusätzliche Gebührentatbestände
Längenzuschlag für den Pflichtverteidiger – Berechnung Dauer der Hauptverhandlung
Befriedungsgebühr (auch: Erledigungsgebühr) – Voraussetzungen
Verfahrensgebühr bei Einziehung u. ä. Maßnahmen
Beratungsgebühr
V. Besondere Problemkreise:
- Tätigkeit in mehreren Verfahren/Erstreckung (§ 48 Abs. 5 RVG)
- Anrechnung von Vorschüssen
- Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten, Einscannen von Akten
- Pauschvergütung für den Wahl- und Pflichtverteidiger
- Vergütungsvereinbarung, inhaltliche Anforderungen, Sonderfall, Erfolgshonorar
- Beiordnung im Strafbefehlsverfahren gemäß § 408 b STPO – Umfang
VI. Gebühren im Adhäsionsverfahren
VII. Gebühren in der Strafvollstreckung
VIII. Gebühren im Wiederaufnahmeverfahren
IX. Vergütung im Bußgeldverfahren – Teil 5 VV-RVG
Zur Person der Vortragenden:
Kirsten Eicher
- Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Mannheim und Münster (1. Staats-examen)
- Referendariat am Oberlandesgericht Oldenburg (2. Staatsexamen)
- Zulassung als Rechtsanwältin seit 1993
- Zugelassen bei den Oberlandes-, Landes- und Amtsgerichten
- Eintritt in die Sozietät April 1995
- Fachanwältin für Strafrecht seit Januar 1998
- Fachanwältin für Verkehrsrecht seit Juli 2006
- Leiterin der Referendar-Arbeitsgemeinschaft beim Oberlandesgericht Oldenburg (Anwalts-station)
- Mitglied im Justizprüfungsamt Celle/Nds. Justizministerium (Prüferin Zweites Jur. Staats-examen)
- Mitglied im Fachausschuss Verkehrsrecht der Rechtsanwaltskammer Oldenburg
- Verschiedene Dozententätigkeiten: u.a. im Bereich Bürgerliches Recht / Arbeitsrecht und Strafrecht für die Wirtschaftsakademie Blieskastel (Betriebswirte Dipl.WA)
- Dozentin in Fachanwaltslehrgängen Strafrecht und Verkehrsrecht, Gebührenrecht
I. Die Gebührenstruktur im Überblick – RVG und Vergütungsverzeichnis (VV)
II. Allgemeine Vorbemerkungen zur Abrechnung im Strafverfahren
Begriff der „Angelegenheiten“
Persönlicher Geltungsbereich der Gebühren des Teils 4 VV RVG, insbesondere Tätigkeit als Zeugenbeistand
Bemessung von Rahmengebühren – Anwendung der Kriterien des § 14 RVG
III. Allgemeine Gebührentatbestände
Abgeltungsbereiche der Grundgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr sowie Gebüh-renzuschläge (bei Haft u.ä.)
IV. Zusätzliche Gebührentatbestände
Längenzuschlag für den Pflichtverteidiger – Berechnung Dauer der Hauptverhandlung
Befriedungsgebühr (auch: Erledigungsgebühr) – Voraussetzungen
Verfahrensgebühr bei Einziehung u. ä. Maßnahmen
Beratungsgebühr
V. Besondere Problemkreise:
- Tätigkeit in mehreren Verfahren/Erstreckung (§ 48 Abs. 5 RVG)
- Anrechnung von Vorschüssen
- Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten, Einscannen von Akten
- Pauschvergütung für den Wahl- und Pflichtverteidiger
- Vergütungsvereinbarung, inhaltliche Anforderungen, Sonderfall, Erfolgshonorar
- Beiordnung im Strafbefehlsverfahren gemäß § 408 b STPO – Umfang
VI. Gebühren im Adhäsionsverfahren
VII. Gebühren in der Strafvollstreckung
VIII. Gebühren im Wiederaufnahmeverfahren
IX. Vergütung im Bußgeldverfahren – Teil 5 VV-RVG
Zur Person der Vortragenden:
Kirsten Eicher
- Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Mannheim und Münster (1. Staats-examen)
- Referendariat am Oberlandesgericht Oldenburg (2. Staatsexamen)
- Zulassung als Rechtsanwältin seit 1993
- Zugelassen bei den Oberlandes-, Landes- und Amtsgerichten
- Eintritt in die Sozietät April 1995
- Fachanwältin für Strafrecht seit Januar 1998
- Fachanwältin für Verkehrsrecht seit Juli 2006
- Leiterin der Referendar-Arbeitsgemeinschaft beim Oberlandesgericht Oldenburg (Anwalts-station)
- Mitglied im Justizprüfungsamt Celle/Nds. Justizministerium (Prüferin Zweites Jur. Staats-examen)
- Mitglied im Fachausschuss Verkehrsrecht der Rechtsanwaltskammer Oldenburg
- Verschiedene Dozententätigkeiten: u.a. im Bereich Bürgerliches Recht / Arbeitsrecht und Strafrecht für die Wirtschaftsakademie Blieskastel (Betriebswirte Dipl.WA)
- Dozentin in Fachanwaltslehrgängen Strafrecht und Verkehrsrecht, Gebührenrecht
Freizeitlandhalle Hasbergen, Osnabrücker Str. 49, 49205 Hasbergen
155,00
EUR
zzgl. 29,45 EUR (19,0%) MwSt.
Mitarbeiter/innen: 125,00 EUR zzgl. 23,75 EUR (19,0%) MwSt.
Mitarbeiter/innen: 125,00 EUR zzgl. 23,75 EUR (19,0%) MwSt.
22.03.2023 13:00 - 18:30
Kirsten Eicher