Elektronisches Urkundsarchiv (vor Ort)

für Notarinnen/Notare und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
  • 1 Seminar
  • 2 Teilnehmerdaten
  • 3 Übersicht
2021-12-01
Ab dem 1. Januar 2022 sind Notarinnen und Notare verpflichtet, notarielle Urkunden immer auch elektronisch zu verwahren. Hierzu wird durch die Bundesnotarkammer ein "Elektronisches Urkundenarchiv" eingerichtet, das die sichere Aufbewahrung der Urkunden für 100 Jahre ermöglicht. Alle ab dem 1. Januar 2022 errichteten Urkunden werden dann von den Notarinnen und Notaren digitalisiert, qualifiziert elektronisch signiert und verschlüsselt in einer "elektronischen Urkundensammlung" abgelegt. Die bisherigen Bücher des Notars (Urkundenrolle, Massen- und Verwahrungsbuch) werden durch das Urkundenverzeichnis und das Verwahrungsverzeichnis abgelöst die elektronisch im Elektronischen Urkundenarchiv geführt werden.

Sowohl die Grundlagen des Elektronischen Urkundenarchivs als auch der praktische Umgang werden Notarinnen und Notaren sowie deren erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in dieser Fortbildung vermittelt.

Inhaltsübersicht:

1. Rechtliche Grundlagen
2. Zugriffsrecht
3. Das Urkundenverzeichnis
4. Verwendung des Urkundenverzeichnisses
5. Die elektronische Urkundensammlung
6. Verwendung der elektronischen Urkundensammlung
7. Das Verwahrungsverzeichnis und deren Verwaltung
8. Gebühren und Amtsübergabe
9. Datensicherheit
10. Zusammenfassung

Vortragende:

Dr. Udodi Onyeukwu, Rechtsanwalt und Notar, Dortmund
Thomas Selgert, Bürovorsteher, Dortmund

Wichtige Hinweise (Corona):

Jeder Seminarteilnehmer muss einen Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen einhalten. Die Freizeitlandhalle wird so gestaltet, dass dieser Abstand zwischen den Sitzplätzen eingehalten werden kann.

Bei Zutritt zu dem Seminarraum muss eine MNB getragen werden. Soweit der Inzidenzwert es zulässt, kann diese MNB am Sitzplatz abgenommen werden.

Bei Krankheitszeichen ist eine Seminarteilnahme untersagt.

Jeder Seminarteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass in einem etwaigen Infektionsfall dem Gesundheitsamt entsprechende persönliche Daten der Teilnehmer übermittelt werden, damit schnell und effektiv geeignete Maßnahmen ergriffen werden können.

Bei allen unseren Seminaren gilt ab sofort die 3G-Regel. Eine Teilnahme ist also nur möglich, sofern vor Zutritt in die Freizeitlandhalle der Teilnehmer einen Nachweis über vollständig geimpft, genesen, oder einen negativen Test (Antigen-Schnelltest 24 Stunden alt/PCR-Test 48 Stunden alt) vorlegt (es besteht keine Testmöglichkeit vor Ort!).
Freizeitlandhalle Hasbergen, Osnabrücker Str. 49, 49205 Hasbergen
155,00 EUR zzgl. 29,45 EUR (19,0%) MwSt.

Mitarbeiter/innen: 125,00 EUR zzgl. 23,75 EUR (19,0%) MwSt.

01.12.2021 13:00 - 18:30

Dr. Udodi Onyeukwu LL.M.

Thomas Selgert

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