Familienrecht / Erbrecht (Fachanwaltsfortbildung) -nur online-
Teilungsversteigerung als Mittel der Vermögensauseinandersetzung im Familien- und Erbrecht- 1 Seminar
- 2 Teilnehmerdaten
- 3 Übersicht
2021-06-23
Informationen zum Seminarinhalt:
Die streitige Vermögensauseinandersetzung durch Teilungsversteigerung beinhaltet Chancen und Risiken, die möglichst in einem frühen Stadium der Beratung gegeneinander abgewogen werden sollten.
Insbesondere, wenn es um das Familienwohnheim geht, oder, wenn erbrechtliche Verletzungen bestehen, soll im Wege der Versteigerung das erreicht werden, was einvernehmlich nicht möglich oder gar prinzipiell nicht gewollt ist. Es geht dann neben finanziellen Interessen oft um ein hohes emotionales Konfliktpotenzial.
Der Berater muss wissen, "was geht und was nicht geht"!
Kommt es zur Teilungsversteigerung, darf der Anwalt den Mandanten nicht alleine lassen. Er muss die Verfahrensabläufe und wesentlichen materiellen Vorschriften in den praktischen Anwendung bei Gericht kennen, damit nicht im extremen Fall Ersteigerungsprofis die lachenden Dritten sind.
Das Versteigerungsverfahren ist der Berufsalltag der beiden Referenten als Rechtssuchender und Rechtsanwendende.
Gliederung des Vortrags:
I. Allgemeines
a) Normzweck
b) der gesetzliche Auseinandersetzungsanspruch
c) die Grundstücksbelastungen - Rechte Dritter
d) § 1356 BGB als Verfahrenshindernis
II. Die Anordnung des Verfahrens
III. Einstellungsmöglichkeiten
a) Einstellung des Verfahrens auf Antrag des Antragstellers
b) Einstellung des Verfahrens auf Antrag des Antragsgegners
c) Vollstreckungsschutz nach § 765 a ZPO
d) Einstellung nach § 180 Abs. 3 ZVG
e) Fristen
IV. Der Beitritt zum Verfahren
V. Die Wertermittlung
a) Die Bewertung besonderen Zubehörs
b) das Sachverständigengutachten
VI. Die Vollstreckungsversteigerung neben der Teilungsversteigerung
VII. Das geringste Gebot / Vorbereitung des Versteigerungstermins
a) Geringstes Gebot
b) Ausgleichsbetrag nach § 182 ZVG
c) Abweichendes geringsten Gebot
d) Nichtvalutierende Grundstücksbelastungen
e) Nießbrauch
f) Aufgebotsarten
VIII. Der Verteigerungstermin
a) Anwesenheitspflicht
b) Bekanntmachungsteil
c) Versteigerungsbedingungen
d) Sicherheitsleistung
IX. Die Entscheidung über den Zuschlag
a) Zuschlagserteilung an den Meistbietenden
b) Zuschlagsversagung nach §§ 85a, 74 a ZVG
X. Die Erlösverteilung
a) Der Auseinandersetzungsanspruch
b) Nichtzahlung des Meistgebots
Zur Person der Vortragenden:
Sandra Pesch
ist Rechtspflegerin beim Amtsgericht Düren und dort seit nahezu 10 Jahren in der Zwangsversteigerungsabteilung tätig.
Dieter Schüll
ist Fachbereichsleiter für den nationalen und internationalen Forderungseinzug, sowie für Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen in der Immobilienrechtskanzlei Kreutzer & Kreuzau in Düsseldorf.
Gemeinsam haben sie bisher erfolgreich im Auftrag diverser Rechtsanwaltskammern (z.B. Frankfurt, Leipzig, Stuttgart, Celle, Karlsruhe, Koblenz) sowie für das Deutsche Anwaltsinstitut Seminare zu den Themen Zwangsversteigerung und Teilungsversteigerung durchgeführt.
Die streitige Vermögensauseinandersetzung durch Teilungsversteigerung beinhaltet Chancen und Risiken, die möglichst in einem frühen Stadium der Beratung gegeneinander abgewogen werden sollten.
Insbesondere, wenn es um das Familienwohnheim geht, oder, wenn erbrechtliche Verletzungen bestehen, soll im Wege der Versteigerung das erreicht werden, was einvernehmlich nicht möglich oder gar prinzipiell nicht gewollt ist. Es geht dann neben finanziellen Interessen oft um ein hohes emotionales Konfliktpotenzial.
Der Berater muss wissen, "was geht und was nicht geht"!
Kommt es zur Teilungsversteigerung, darf der Anwalt den Mandanten nicht alleine lassen. Er muss die Verfahrensabläufe und wesentlichen materiellen Vorschriften in den praktischen Anwendung bei Gericht kennen, damit nicht im extremen Fall Ersteigerungsprofis die lachenden Dritten sind.
Das Versteigerungsverfahren ist der Berufsalltag der beiden Referenten als Rechtssuchender und Rechtsanwendende.
Gliederung des Vortrags:
I. Allgemeines
a) Normzweck
b) der gesetzliche Auseinandersetzungsanspruch
c) die Grundstücksbelastungen - Rechte Dritter
d) § 1356 BGB als Verfahrenshindernis
II. Die Anordnung des Verfahrens
III. Einstellungsmöglichkeiten
a) Einstellung des Verfahrens auf Antrag des Antragstellers
b) Einstellung des Verfahrens auf Antrag des Antragsgegners
c) Vollstreckungsschutz nach § 765 a ZPO
d) Einstellung nach § 180 Abs. 3 ZVG
e) Fristen
IV. Der Beitritt zum Verfahren
V. Die Wertermittlung
a) Die Bewertung besonderen Zubehörs
b) das Sachverständigengutachten
VI. Die Vollstreckungsversteigerung neben der Teilungsversteigerung
VII. Das geringste Gebot / Vorbereitung des Versteigerungstermins
a) Geringstes Gebot
b) Ausgleichsbetrag nach § 182 ZVG
c) Abweichendes geringsten Gebot
d) Nichtvalutierende Grundstücksbelastungen
e) Nießbrauch
f) Aufgebotsarten
VIII. Der Verteigerungstermin
a) Anwesenheitspflicht
b) Bekanntmachungsteil
c) Versteigerungsbedingungen
d) Sicherheitsleistung
IX. Die Entscheidung über den Zuschlag
a) Zuschlagserteilung an den Meistbietenden
b) Zuschlagsversagung nach §§ 85a, 74 a ZVG
X. Die Erlösverteilung
a) Der Auseinandersetzungsanspruch
b) Nichtzahlung des Meistgebots
Zur Person der Vortragenden:
Sandra Pesch
ist Rechtspflegerin beim Amtsgericht Düren und dort seit nahezu 10 Jahren in der Zwangsversteigerungsabteilung tätig.
Dieter Schüll
ist Fachbereichsleiter für den nationalen und internationalen Forderungseinzug, sowie für Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen in der Immobilienrechtskanzlei Kreutzer & Kreuzau in Düsseldorf.
Gemeinsam haben sie bisher erfolgreich im Auftrag diverser Rechtsanwaltskammern (z.B. Frankfurt, Leipzig, Stuttgart, Celle, Karlsruhe, Koblenz) sowie für das Deutsche Anwaltsinstitut Seminare zu den Themen Zwangsversteigerung und Teilungsversteigerung durchgeführt.
online via Zoom
155,00
EUR
zzgl. 29,45 EUR (19,0%) MwSt.
Mitglieder: 125,00 EUR zzgl. 23,75 EUR (19,0%) MwSt.
Mitglieder: 125,00 EUR zzgl. 23,75 EUR (19,0%) MwSt.
23.06.2021 13:00 - 18:30
Dieter Schüll
Sandra Pesch