Übersicht über die aktuelle Rechtslage und Rechtsprechung im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Fahrerlaubnisrecht

Fachanwaltsfortbildung VerkR III. + StrafR., 5 Stunden Online-Seminar
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2026-03-04
Übersicht über die aktuelle Rechtslage und Rechtsprechung im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Fahrerlaubnisrecht

A. Kurze Nachlese: Gesetzesänderungen seit 2020
Neue Verkehrszeichen und Verhaltensregeln in der StVO

B. StVO-Novelle zum 28.04.2020 – der neue Bußgeldkatalog
- insbesondere die „neuen“ Regelfahrverbote und Geldbußen bei bestimmten Verkehrs-OWi

C. Neue Verkehrsstraftaten – in StVG und StGB
I. §§ 24a Abs. 2 a, 24 c StVG – neuer THC-Grenzwert festgelegt
II. § 315 d StGB – „illegale Autorennen“ - Neue Strafvorschrift (Text)
1. Strafbarkeit der sog. „Alleinraser" - Rechtsprechung zum Begriff „um
höchst mögliche Geschwindigkeit zu erreichen“ –
2. Frage der Verfassungsmäßigkeit der Norm – Bestimmtheitserfordernis
3. Entscheidungen BGH zu § 315 d Abs. 1 Nr. 3 StGB / BVerfG – Beschluss
vom 09.02.2022

D. Verkehrs-Owi- Geschwindigkeitsüberschreitung, § 3 StVO
1. Gesetzliche Regelungen
a) Standardisierte Messverfahren – u.a. Verwertbarkeit der Messung bei fehlender Einsicht in die Rohmessdaten? – Entscheidung BVerfG /BGH
b) nicht standardisierte Messverfahren – Zulässigkeit?
2. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz/Fahrlässigkeit
3. Höhe der Geldbußen, Regel-Fahrverbote
E. (Regel-) Fahrverbote bei Verkehrs-OWi, §§ 25 StVG, 4 BKatVO
I. Voraussetzung der Anordnung von Fahrverboten
1. Allgemein: „grober, beharrlicher Verstoß“
2. Regelfahrverbote
a) Hauptfall: Geschwindigkeitsverstoß
b) Rotlichtverstoß
c) Fahrtverbot bei Handy-Verstoß; § 23 Abs. 1 a StVO?!
II. „Schonfrist“, § 25 Abs. 2 StVG – Berechnung der Zwei-Jahres-Frist
III. Absehen vom Fahrverbot – Prüfungsmaßstab, Ausnahmen und Verteidigungsstrategien:
1. Erforderlichkeit des Fahrverbots
a) Erhöhung der Geldbuße
b) „Augenblicksversagen“
c) Allgemeine Gründe
d) Teilnahme an Verkehrsschulung/Fahreignungsseminar
e) Zeitablauf
2. Angemessenheit des Fahrverbots
a) Typische Folgen
b) Ausnahmen – Beschränkung auf best. Kfz-Arten
c) Berufliche Folgen:
(1) Für abhängig Beschäftigte
(2) Für Selbstständige/Freiberufler
(3) Sonstige persönliche Gründe
3. Fahrverbot bei Verurteilung nach § 24 StVG
4. Anforderungen an die Urteilsgründe
5. Fahrverbot (erst) in der Hauptverhandlung
F. Fahrverbot im Strafverfahren, § 44 StGB (n.F.)
I. Anwendungsbereich – Verhältnis zu
II. Verlängerung der Frist auf sechs Monate
III. Fahrverbot bei allgemeiner Kriminalität
IV. Schonfrist ein Monat / Wegfall der Parallelvollstreckung
V. Absehen vom Fahrverbot – Ausnahmen/Verteidigungsstrategien
G. Entzug der Fahrerlaubnis, §§ 69, 69 a StGB und nach FER
I. Entzug durch Strafgerichte bei Verkehrsdelikten (§ 69 StGB) 1. Voraussetzungen des § 69 StGB
Exkurs: Verkehrsrechtliche Behandlung von E-Bikes und E-Scootern
2. Die (Haupt-) Regelfälle des § 69 Abs. 2 StGB (n.F.)
a) Trunkenheitsdelikte (§§ 316, 315 c StGB)
b) Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 Abs. 2 StGB) –
Grenze des „bedeutenden Schadens“
3. Ausnahmen vom Regelfall - Absehen vom Fahrerlaubnisentzug
II. Sperrfrist, § 69 a StGB
1. Dauer und Bemessung
2. nachträgliche Verkürzung der Sperrfrist, § 69 a Abs. 7 StGB
3. Ausnahmen von der Sperre für best. Fahrzeuge
III. Entzug der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde
1. Erreichen der Acht-Punkte im FER und das Stufensystem (BVerG)
2. FE-Entzug in der Probezeit
3. FE-Entzug bei Verkehrs-OWi (hier: hartnäckiges Falschparken)
4. FE-Entzug aus gesundheitlichen Gründen – Altersgrenze?

IV. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
1. Antrag und Auflagen, insbesondere die MPU
2. Anordnung MPU bei Zweifeln an der Kraftfahreignung –
a) MPU bei erstmaliger/einmaliger Trunkenheitsfahrt ab 1,6 o/oo
b) Anordnung MPU bei BAK unter 1,6 o/oo? Urteil BVerwG
c) MPU-Anordnung bei Drogenfahrten?
3. Fahrerlaubnis zurück auch ohne MPU?
4. AO der MPU - Untersagung des Führens erlaubnisfreier Fahrzeuge, z.B. Fahrrad?

H. Zum Schluss: Übersicht Urteile zu verschiedenen Verkehrs-OWi - „Querbeet“

1. Immer wieder - Handy-Verstoß; § 23 Abs. 1 a StVO – Aktuelle Urteile
2. Weitere Urteile, z.B. Verwendung von Blitzer-App durch den Beifahrer = OWi des Fahrers?!

Zur Person der Vortragenden:

Rechtsanwältin Kirsten Eicher

- Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Mannheim und Münster (1. Staats-examen)
- Referendariat am Oberlandesgericht Oldenburg (2. Staatsexamen)
- Zulassung als Rechtsanwältin seit 1993
- Zugelassen bei den Oberlandes-, Landes- und Amtsgerichten
- Eintritt in die Sozietät April 1995
- Fachanwältin für Strafrecht seit Januar 1998
- Fachanwältin für Verkehrsrecht seit Juli 2006
- Leiterin der Referendar-Arbeitsgemeinschaft beim Oberlandesgericht Oldenburg (Anwalts-station)
- Mitglied im Justizprüfungsamt Celle/Nds. Justizministerium (Prüferin Zweites Jur. Staats-examen)
- Mitglied im Fachausschuss Verkehrsrecht der Rechtsanwaltskammer Oldenburg
- Verschiedene Dozententätigkeiten: u.a. im Bereich Bürgerliches Recht / Arbeitsrecht und Strafrecht für die Wirtschaftsakademie Blieskastel (Betriebswirte Dipl.WA)
- Dozentin in Fachanwaltslehrgängen Strafrecht und Verkehrsrecht, Gebührenrecht

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04.03.2026 13:00 - 18:30

Kirsten Eicher

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