Der BGH und der Verkehrsunfallschaden - Neues und Wichtiges
Fachanwaltsfortbildung VerkR II. + VersR III., 5 Stunden Online-Seminar- 1 Seminar
- 2 Teilnehmerdaten
- 3 Übersicht
2026-02-25
Der BGH und der Verkehrsunfallschaden - Neues und Wichtiges
Der Vortrag wendet sich an Juristinnen und Juristen, die mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen befasst sind. Inhaltlich geht es um den Sachschaden. Anhand der vom BGH vorgegebenen Leitlinien wird auf die rechtlichen Voraussetzungen für die Geltendmachung aller gängigen Schadenposten eingegangen. Ein besonderes Anliegen des Vortrags ist es, aktuelle Konfliktpotenziale zwischen Schädiger- und Geschädigtenseite aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten anzubieten. Beispiele sind die aktuellen Diskussionen um Vorschaden, Gutachterkosten und steuerliche Fragen. Auch auf seltener behandelte Themen wie die Aktivlegitimation oder das Quotenvorrecht wird ausführlich eingegangen.
1. Fahrzeugschaden
a) Reparatur- und Totalschaden
aa) Vier-Stufen-Modell des BGH
bb) Konkrete und fiktive Abrechnung
(1) "Mischen impossible"
(2) Restwertangebote
cc) Umsatzsteuer
b) Werkstattrisiko
c) Merkantiler Minderwert
d) Verweis auf Referenzwerkstätten
e) Verbringungskosten und UPE-Aufschläge
f) Beilackierungskosten
g) Vorschäden
h) Aktivlegitimation
2. Nutzungsausfall
a) Dem Grunde nach
b) Der Höhe nach
aa) Mietwagenkosten
bb) Tagespauschalen nach Tabelle
cc) Besondere Fahrzeuge
dd) Gewerbliche Nutzung
3. Gutachterkosten
a) Dem Grunde nach
b) Der Höhe nach
c) Zession / Inkasso
4. Quotenvorrecht
Zur Person des Vortragenden:
Frank D. Schildheuer
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
Von 1998-2013 als Dozent bei einem in Münster ansässigen Repetitorium tätig
Seit 2014 selbstständiger Rechtsanwalt in der Kanzlei "Schildheuer & Schildheuer" in Münster
Seit 2015 auch Vortragstätigkeit im Rahmen von FAO-Fortbildungen zu verkehrsrechtlichen Themen
Bitte beachten Sie, dass wir für Fachanwälte Verkehrsrecht als auch für Fachanwälte Versicherungsrecht im Jahr 2026 insgesamt 3 Seminare anbieten. Je mehr Seminare Sie zu einem Fachanwaltsgebiet buchen, je günstiger wird der Seminarbeitrag!
Der Vortrag wendet sich an Juristinnen und Juristen, die mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen befasst sind. Inhaltlich geht es um den Sachschaden. Anhand der vom BGH vorgegebenen Leitlinien wird auf die rechtlichen Voraussetzungen für die Geltendmachung aller gängigen Schadenposten eingegangen. Ein besonderes Anliegen des Vortrags ist es, aktuelle Konfliktpotenziale zwischen Schädiger- und Geschädigtenseite aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten anzubieten. Beispiele sind die aktuellen Diskussionen um Vorschaden, Gutachterkosten und steuerliche Fragen. Auch auf seltener behandelte Themen wie die Aktivlegitimation oder das Quotenvorrecht wird ausführlich eingegangen.
1. Fahrzeugschaden
a) Reparatur- und Totalschaden
aa) Vier-Stufen-Modell des BGH
bb) Konkrete und fiktive Abrechnung
(1) "Mischen impossible"
(2) Restwertangebote
cc) Umsatzsteuer
b) Werkstattrisiko
c) Merkantiler Minderwert
d) Verweis auf Referenzwerkstätten
e) Verbringungskosten und UPE-Aufschläge
f) Beilackierungskosten
g) Vorschäden
h) Aktivlegitimation
2. Nutzungsausfall
a) Dem Grunde nach
b) Der Höhe nach
aa) Mietwagenkosten
bb) Tagespauschalen nach Tabelle
cc) Besondere Fahrzeuge
dd) Gewerbliche Nutzung
3. Gutachterkosten
a) Dem Grunde nach
b) Der Höhe nach
c) Zession / Inkasso
4. Quotenvorrecht
Zur Person des Vortragenden:
Frank D. Schildheuer
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
Von 1998-2013 als Dozent bei einem in Münster ansässigen Repetitorium tätig
Seit 2014 selbstständiger Rechtsanwalt in der Kanzlei "Schildheuer & Schildheuer" in Münster
Seit 2015 auch Vortragstätigkeit im Rahmen von FAO-Fortbildungen zu verkehrsrechtlichen Themen
Bitte beachten Sie, dass wir für Fachanwälte Verkehrsrecht als auch für Fachanwälte Versicherungsrecht im Jahr 2026 insgesamt 3 Seminare anbieten. Je mehr Seminare Sie zu einem Fachanwaltsgebiet buchen, je günstiger wird der Seminarbeitrag!
Online-Seminar
160,00
EUR
zzgl. 30,40 EUR (19,0%) MwSt.
Mitglieder: 130,00 EUR zzgl. 24,70 EUR (19,0%) MwSt.
bei Buchung von insgesamt 2 Seminaren für Fachanwälte Verkehrsrecht bzw. Versicherungsrecht für Nicht-Mitglieder Preis pro Seminar: 150,00 EUR zzgl. 28,50 EUR (19,0%) MwSt.
bei Buchung von insgesamt 2 Seminaren für Fachanwälte Verkehrsrecht bzw. Versicherungsrecht für Mitglieder Preis pro Seminar: 120,00 EUR zzgl. 22,80 EUR (19,0%) MwSt.
bei Buchung von insgesamt 3 Seminaren für Fachanwälte Verkehrsrecht bzw. Versicherungsrecht für Nicht-Mitglieder Preis pro Seminar: 140,00 EUR zzgl. 26,60 EUR (19,0%) MwSt.
bei Buchung von insgesamt 3 Seminaren für Fachanwälte Verkehrsrecht bzw. Versicherungsrecht für Mitglieder Preis pro Seminar: 110,00 EUR zzgl. 20,90 EUR (19,0%) MwSt.
Mitglieder: 130,00 EUR zzgl. 24,70 EUR (19,0%) MwSt.
bei Buchung von insgesamt 2 Seminaren für Fachanwälte Verkehrsrecht bzw. Versicherungsrecht für Nicht-Mitglieder Preis pro Seminar: 150,00 EUR zzgl. 28,50 EUR (19,0%) MwSt.
bei Buchung von insgesamt 2 Seminaren für Fachanwälte Verkehrsrecht bzw. Versicherungsrecht für Mitglieder Preis pro Seminar: 120,00 EUR zzgl. 22,80 EUR (19,0%) MwSt.
bei Buchung von insgesamt 3 Seminaren für Fachanwälte Verkehrsrecht bzw. Versicherungsrecht für Nicht-Mitglieder Preis pro Seminar: 140,00 EUR zzgl. 26,60 EUR (19,0%) MwSt.
bei Buchung von insgesamt 3 Seminaren für Fachanwälte Verkehrsrecht bzw. Versicherungsrecht für Mitglieder Preis pro Seminar: 110,00 EUR zzgl. 20,90 EUR (19,0%) MwSt.
25.02.2026 13:00 - 18:30
Frank Schildheuer