Familienrecht (vor Ort)

Highlights im Familienrecht
  • 1 Seminar
  • 2 Teilnehmerdaten
  • 3 Übersicht
2021-07-14
Vorab wichtige Hinweise (Corona):

Jeder Seminarteilnehmer muss einen Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen einhalten. Die Freizeitlandhalle wird so gestaltet, dass dieser Abstand zwischen den Sitzplätzen eingehalten werden kann.

Bei Zutritt zu dem Seminarraum muss eine MNB getragen werden. Soweit der Inzidenzwert es zulässt, kann diese MNB am Sitzplatz abgenommen werden.

Bei Krankheitszeichen ist eine Seminarteilnahme untersagt.

Jeder Seminarteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass in einem etwaigen Infektionsfall dem Gesundheitsamt entsprechende persönliche Daten der Teilnehmer übermittelt werden, damit schnell und effektiv geeignete Maßnahmen ergriffen werden können.

Je nach Inzidenzwert ist es evtl. erforderlich, dass die Teilnehmer sich vor Teilnahme an dem Seminar einer Testpflicht unterziehen müssen. Dies verhält sich wie folgt:

Ist die 7-Tage-Inzidenz größer als 35, müssen Seminarteilnehmer vor Seminarbeginn ein negatives Testergebnis auf das Vorliegen des Corona-Virus SARS-CoV-2 vorweisen. Negative Tests sind alle negativen PCR- und PoC-Antigen-Tests oder Tests zur Eigenanwendung (Selbsttest), die durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und gelistet sind. Die Testergebnisse dürften nicht älter als 24 Stunden sein. Die Osnabrücker Rechtsanwalts-Fortbildungs GmbH stellt keine Schnell- oder Selbsttests zur Verfügung.
Geimpfte und Genesene sind mit Getesteten gleichgestellt und benötigen keinen negativen Testnachweis. Geimpfte legen ihren Impfpass vor, der zweite Impftermin muss mindestens 15 Tage her sein. Genesene legen ein entsprechendes ärztliches Attest vor.

Ist die 7-Tage-Inzidenz kleiner als 35, so entfällt die Testpflicht. Die jeweils gültigen Allgemeinverfügungen der Stadt bzw. des Landkreises Osnabrück sind zu beachten.

Informationen zum Seminarinhalt:

- ehebedingte Nachteile - ehebedingte Vorteile: § 1578b BGB und bei Eheverträgen
- Quotenunterhalt auch bei hohen Einkünften?!
- Kindesunterhalt bei hohen Einkünften
- Unterhalt während und nach Corona: materielles Recht und Abänderung nach §§ 54, 238, 239 FamFG
- Auswirkungen der geänderten Rechtsprechung des BGH zu Zins- und Tilgungsleistungen auf Unterhalt und Zugewinn
- Auswirkungen von Corona auf den Versorgungsausgleich und das Güterrecht
- (keine) Teilungsversteigerung während der Trennungszeit?
- aktuelle Entscheidungen

Informationen zum Vortragenden:

Dieter Büte
Freizeitlandhalle Hasbergen, Osnabrücker Str. 49, 49205 Hasbergen
155,00 EUR zzgl. 29,45 EUR (19,0%) MwSt.

Mitglieder: 125,00 EUR zzgl. 23,75 EUR (19,0%) MwSt.

14.07.2021 14:00 - 19:30

Dieter Büte

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