beA - Der Einsatz des beA im Kanzleialltag (vor Ort)

beA - Der Einsatz des beA im Kanzleialltag
  • 1 Seminar
  • 2 Teilnehmerdaten
  • 3 Übersicht
2021-07-07
Vorab wichtige Hinweise (Corona):

Jeder Seminarteilnehmer muss einen Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen einhalten. Die Freizeitlandhalle wird so gestaltet, dass dieser Abstand zwischen den Sitzplätzen eingehalten werden kann.

Bei Zutritt zu dem Seminarraum muss eine MNB getragen werden. Soweit der Inzidenzwert es zulässt, kann diese MNB am Sitzplatz abgenommen werden.

Bei Krankheitszeichen ist eine Seminarteilnahme untersagt.

Jeder Seminarteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass in einem etwaigen Infektionsfall dem Gesundheitsamt entsprechende persönliche Daten der Teilnehmer übermittelt werden, damit schnell und effektiv geeignete Maßnahmen ergriffen werden können.

Je nach Inzidenzwert ist es evtl. erforderlich, dass die Teilnehmer sich vor Teilnahme an dem Seminar einer Testpflicht unterziehen müssen. Dies verhält sich wie folgt:

Ist die 7-Tage-Inzidenz größer als 35, müssen Seminarteilnehmer vor Seminarbeginn ein negatives Testergebnis auf das Vorliegen des Corona-Virus SARS-CoV-2 vorweisen. Negative Tests sind alle negativen PCR- und PoC-Antigen-Tests oder Tests zur Eigenanwendung (Selbsttest), die durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und gelistet sind. Die Testergebnisse dürften nicht älter als 24 Stunden sein. Die Osnabrücker Rechtsanwalts-Fortbildungs GmbH stellt keine Schnell- oder Selbsttests zur Verfügung.
Geimpfte und Genesene sind mit Getesteten gleichgestellt und benötigen keinen negativen Testnachweis. Geimpfte legen ihren Impfpass vor, der zweite Impftermin muss mindestens 15 Tage her sein. Genesene legen ein entsprechendes ärztliches Attest vor.

Ist die 7-Tage-Inzidenz kleiner als 35, so entfällt die Testpflicht. Die jeweils gültigen Allgemeinverfügungen der Stadt bzw. des Landkreises Osnabrück sind zu beachten.

Informationen zum Seminarinhalt:

Inzwischen haben die meisten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) erstregistriert. Damit ist nun der Zugriff auf das elektronische Postfach möglich. Dadurch stellen sich jetzt aber weitere Fragen, zum Beispiel:
Wie speichere, drucke und exportiere ich insgesamt eingehende Nachrichten?
Wie erkenne ich, ob ein Gericht ein elektronisches Empfangsbekenntnis angefordert hat und wie gebe ich dieses ordnungsgemäß ab?
Sofern ich das Postfach nicht ständig selbst bedienen möchte oder mich im Urlaub befinde: Wie berechtige ich andere Personen, mein Postfach für mich einzusehen und zu verwalten?
Unabhängig von diesen Fragestellungen ist das beA aber bekanntermaßen nicht nur für den Empfang von Nachrichten konzipiert, sondern auch für den Versand von elektronischen Dokumenten bzw. Schriftsätzen. Ab dem 01.01.2022 können Schriftsätze bei den Gerichten nur noch in elektronischer Form eingereicht werden. Was habe ich bei der Einreichung von Schriftsätzen und Anlagen in elektronischer Form zu beachten? Welche Anforderungen gelten ab dem 01.07.2019?
Für die Arbeitsgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein wurde beschlossen, dass Rechtsanwälte dort Klagen, Schriftsätze etc. bereits ab dem 01.01.2020 nur noch in elektronischer Form, also über das beA, einreichen dürfen. Die elektronische Zukunft der Anwaltschaft hat also bereits begonnen. Höchste Zeit, dass Sie sich dafür rüsten.
Die Referenten werden zeigen, wie elektronische Dokumente ordnungsgemäß erstellt und wie diese wirksam den Gerichten, Behörden und Kolleginnen und Kollegen übermittelt werden. Des Weiteren wird erklärt, wie später der Nachweis zu führen ist, dass Schriftsätze bzw. Dokumente erfolgreich übermittelt wurden.
Zudem wird gezeigt werden, wie mittels beA elektronische Mahnbescheidsanträge gestellt werden und in welchen Fällen auch die Zwangsvollstreckung über das beA betrieben werden kann.
Die Referenten berichten über die bisherigen Erfahrungen mit dem beA und wie man typische Fehler vermeiden kann.
Das Seminar erfolgt auf der Grundlage der beA-Webanwendung.

Informationen zu den Vortragenden:

Henning de Buhr, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer und der Notarkammer Oldenburg, Mitglied des Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr der Bundesrechtsanwaltskammer, Oldenburg
Patrick Miedtank, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer und der Notarkammer Oldenburg, Mitglied des EDV-Ausschusses der Bundesnotarkammer, Oldenburg

Kosten für das Seminar:

155,00 € netto + 19 % USt. = 184,45 € für Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen
125,00 € netto + 19 % USt. = 148,75 € für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Freizeitlandhalle Hasbergen, Osnabrücker Str. 49, 49205 Hasbergen
155,00 EUR zzgl. 29,45 EUR (19,0%) MwSt.

Mitarbeiter(innen): 125,00 EUR zzgl. 23,75 EUR (19,0%) MwSt.

07.07.2021 09:30 - 14:00

Henning de Buhr

Patrick Miedtank

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